Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zustandekommen der verbindlichen Reservierung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist eine eindeutige Erklärung per E-Mail an mail@startblock-b2.de zu übermitteln. Die Reservierung ist als Anhang beizufügen oder die VM-Nummer ist anzugeben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn die Mitteilung vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Wird ein Raum weniger als 14 Tage vor der Nutzung verbindlich reserviert, erfolgt die Leistungserbringung nur, wenn der Mieter gleichzeitig dem Verzicht auf sein Widerspruchsrecht zustimmt. Diese erfolgt konkludent mit Zustandekommen der verbindlichen Reservierung.
Durch die erteilte Zustimmung und die Kenntnisnahme, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt,
- wird das Widerrufsrecht verloren, sobald die Raumüberlassung vollständig erbracht wurde.
Wird verlangt, dass mit der Dienstleistung während der laufenden Widerrufsfrist begonnen wird, und wird der Vertrag dennoch vor vollständiger Leistungserbringung widerrufen,
- ist ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der vertraglich vereinbarten Dienstleistung entspricht (§ 357 Abs. 8 BGB).